COMRAMO IT Holding AG

MEWIS NT Newsletter September 2011

  

Newsletter September 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Anwenderin, lieber Anwender von MEWIS NT,

Dieser Newsletter für den Monat September 2011 möchte Ihnen den Bereich der Eigenerfassungen in MEWIS NT erläutern. Die Behandlung dieses Themas wurde dankenswerter als Wunsch an mich herangetragen.

Und hier wieder die Bitte: Wenn Sie Themen haben, die Sie gern in einem Newsletter beschrieben haben möchten, lassen Sie es mich bitte wissen.

Fragen zu diesem Newsletter und natürlich auch andere beantworten wir Ihnen gern: meldewesen@comramo.de oder 0511/12401 - 360.

Ein Hinweis noch aus aktuellem Anlass: Der Browser "Chrome" wird durch MEWIS NT nicht unterstützt. Empfohlen als Browser werden lediglich der Internet Explorer von Microsoft und der Mozilla Firefox. Der letztere ist plattformunabhängig, kann daher (und sollte!) auch in den Apple-, Android- und Linux-Umgebungen eingesetzt werden. Mit anderen Browsern werden Sie an der einen oder anderen Stelle Probleme in der Funktionalität bekommen.

Ihre
COMRAMO KID GmbH
Hans Wustrau


COMRAMO in Hannover


Eigenerfassung von Personen (und/oder Institutionen)

Es gibt viele Gründe dafür, dass zusätzlich zu den kommunal gelieferten Personensätzen im kirchlichen Bereich Personen oder auch Institutionen erfasst werden. Das Gemeindeglied aus der Nachbarkirchengemeinde, das in Ihrem Kirchenchor singt, der Konfirmand, der von auswärts bei Ihnen den Unterricht besucht, ein verzogenes Gemeindeglied, das weiterhin Ihren Gemeindebrief zugeschickt bekommen möchte, die Volksbank, die bei bestimmten Aktionen um eine Spende gebeten werden soll usw. usw..

Bei der Eigenerfassung muss unterschieden werden, ob es sich um tatsächliche Gemeindeglieder, die durch die Kommune (noch) nicht geliefert worden sind, oder um Personen handelt, die nicht zur Kirchengemeinde gehören - aber mit verwaltet werden sollen. Die Berechtigung, tatsächliche Gemeindeglieder zu erfassen, besitzen nicht alle Anwenderinnen und Anwender. Der häufigere Fall ist jedoch auch der der Erfassung von Personen, die in der Kirchengemeinde irgendwie aktiv sind, ohne als tatsächliches Gemeindeglied dazuzugehören. Die Frage eines nicht gelieferten Gemeindegliedes sollte besser mit der Kommune geklärt werden. .

Arbeitsschritte:
1.
Sie wählen aus dem Hauptmenü den Menübefehl "Eigenerfassung"..

2.
Sie erhalten Eingabemasken zur Erfassung der Angaben der vorzunehmenden Eigenerfassung. Die rot gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder, diese müssen Sie ausfüllen. Ein Hinweis zum Geburtsdatum, das als Pflichtfeld deklariert worden ist: Wenn jemand Sie um die regelmäßige Zusendung der Programme der stattfindenden Orgelkonzerte bittet, müssen Sie sicher nicht wirklich nach dem Geburtsdatum fragen. Da diese Personen auch nicht in den Geburtstagslisten erscheinen, tragen Sie hier einfach ein Fantasiedatum ein. Ich habe es schon öfter gesehen, dass hier der 01.01.1850 eingetragen worden ist. Das Programm erlaubt dieses Datum - und es weiß sofort jeder, das kann nicht wahr sein. Ist jedenfalls besser als eine ungefähre Schätzung…
Eigenerfassung I
3.
Haben Sie alle nötigen Felder der ersten Maske "Kommunale Daten" gefüllt, wechseln Sie anschließend in die Registerkarte "Wohnungen". Obwohl hier nur der "Wohnungsstatus" ein Pflichtfeld ist, sollten Sie die Adressdaten doch eintragen. Ohne PLZ, Straße usw. nützt Ihnen die Eigenerfassung nicht wirklich etwas.
Eigenerfassung II
4.
Die nächste Registerkarte bietet Ihnen sogar die Gelegenheit, ganze Familien abzubilden. Zugegeben, das wird eher selten nötig sein. Sollten Sie jedoch in Ausnahmefällen mal eine komplette Familie erfassen, so erfassen Sie bitte zuerst einen "Haushaltsvorstand", der dann bei den übrigen Mitgliedern der Familie jeweils zugeordnet wird.

Hinweis:
Sie können nur eigenerfasste Sätze zu einer Familie zusammenfassen - nicht etwa gelieferte und eigenerfasste Sätze über diesen Weg miteinander verknüpfen.
Eigenerfassung III
5.
Ist alles erfasst, speichern Sie nun die Angaben. Dazu wechseln Sie in die Registerkarte "Speichern".

Achtung:
Der Wechsel in die Registerkarte "Speichern" ist noch kein Speichern! Auf dieser Registerkarte finden Sie die Funktion "Speichern". Haben Sie die Berechtigung zur Erfassung tatsächlicher Gemeindeglieder (die dann z. B. auch in der Statistik mitzählen), deklarieren Sie die Eigenerfassung beim Speichern als Gemeindeglied über das Optionskästchen "Person ist Kirchenmitglied". Für die anderen Fälle setzen Sie hier kein Häkchen. Über den unteren Button "Speichern" werden die Angaben schließlich gespeichert.
Eigenerfassung IV

Nach dem Speichern können die eigenerfassten Personen wie die gelieferten behandelt werden. So können Sie z.B. auch Aktivitäten zuordnen, wie den Posaunenchor. Wichtig ist jedoch, dass Sie dann beim Aufrufen aller Mitglieder des Posaunenchors NICHT die Kriterien für Gemeindeglieder mit vorgeben. Suchen Sie dann nur über "aktiv" und entsprechende Aktivität.


Sie werden betreut von
Hans Wustrau








Informieren Sie sich bei uns über Kirchenmitglieder - Verwaltung online:
MEWIS NT


Eigenerfassungen ändern oder löschen

Eigenerfassungen können nachträglich geändert oder auch wieder gelöscht werden.

Arbeitsschritte:
1.
Sie rufen die eigenerfasste Person auf, anschließend wechseln Sie in die Detailansicht.
Eigenerfassung ändern oder löschen I
2.
In der Registerkarte "Kommunal" finden Sie unten links den Button "Bearbeiten". Über diesen wechseln Sie in den Bearbeitungsmodus.

Eigenerfassung ändern oder löschen II

Eigenerfassung ändern oder löschen III
3.
Haben Sie alle Änderungen eingegeben, so öffnen Sie die Registerkarte "Speichern/Löschen". Hier finden Sie dann auch eine Löschmöglichkeit. Obwohl dort der etwas schwer zu verstehende Hinweis steht: "Löschen der kommunalen Daten und Wohnungen", wird über den Button "Löschen" die angelegte Eigenerfassung komplett wieder gelöscht.

Eigenerfassung ändern oder löschen IV

Noch ein Hinweis zur anstehenden Wahl: In der Vorbereitung der anstehenden KV-, Gemeindekirchenrats- bzw. Presbyteriumswahl sollten Sie Ihre Gemeindeglieder auf Vollzähligkeit im Bestand überprüfen. Es können auch eigenerfasste Gemeindeglieder in die Wahl- bzw. Stimmbezirke als Wahlberechtigte übernommen werden. Informieren Sie bitte rechtzeitig Ihr Verwaltungsamt, damit in Notfällen dort ein fehlendes Gemeindeglied erfasst werden kann. Es können nur als Kirchenmitglied erfasste Gemeindeglieder übernommen werden.

Die Möglichkeit des Angleichs zwischen gelieferten und eigenerfassten Personensätzen werde ich in einem der nächsten Newsletter erläutern.



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Tel.: 0511 - 12401 - 0 · Fax: 0511 - 12401 - 199
Email: info@comramo.de · www.kid-gmbh.de

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