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Sehr geehrte MEWIS-NT-Kundin, sehr geehrter MEWIS-NT-Kunde, liebe
Anwenderin, lieber Anwender von MEWIS NT,
das MEWIS NT- Team
wünscht Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Wir freuen uns auf
die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen im kommenden Jahr. Der heutige Newsletter
beschäftigt sich mit den Aufgaben, die Sie in der nächsten Zeit bis
zur Kirchenvorstands- / Gemeindekirchenratswahl erledigen müssen.
Fragen zu diesem Newsletter und natürlich auch andere beantworten
wir Ihnen gern: meldewesen@comramo.de oder 0511/12401 -
360.
Ihre COMRAMO KID GmbH Hans Wustrau
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Aktueller Stand der Wahl
2012 Sofern die Wahlbenachrichtigungskarten
bei der COMRAMO gedruckt werden, haben wir folgenden aktuellen Stand: Die
Dateien sind inzwischen (bis auf ganz wenige Ausnahmen) hier bei uns angekommen
und werden seit dem 14. November aufbereitet und verarbeitet. Bis zum
Jahresende werden die Listen und Karten bei Ihnen sein. Das ist auch
nötig, denn der Beginn der Auslegung der Wählerliste ist am 08.
Januar 2012 (Ende der Auslegung ist am 22. Januar). An diesem Sonntag (08.
Januar) erfolgt die erste Abkündigung der Wahl mit der Aufforderung,
in die Wählerliste Einsicht zu nehmen und Wahlvorschläge
einzureichen.
Die Kirchenvorstände prüfen die
Vollständigkeit der Liste und der Karten. In den Wählerlisten und auf
den Wahlbenachrichtigungskarten haben die meisten Kirchengemeinden einen Stand
vom Oktober (kommunale Änderungen gemeldet im November). Genaueres
kann Ihnen das Kirchenkreis-, bzw. Verwaltungsamt sagen. Das bedeutet: alle im
Oktober neu zugezogenen Gemeindeglieder sind in der Liste enthalten und
für diese ist auch eine Karte gedruckt worden. Wahlberechtigt
(aktiv) sind alle Gemeindeglieder, die bis zum Wahltag das 16.
Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und
in die Wählerliste eingetragen sind.
Die Wählerliste wird am
17. März 2012 endgültig geschlossen. Für Sie bedeutet dies bis
zum Schließen der Wählerliste, dass die Veränderungen bis dahin
ausgewertet, neue Gemeindeglieder in der Wählerliste handschriftlich
nachgetragen, Wahlbenachrichtigungskarten geschrieben, verstorbene und
verzogene Gemeindeglieder dagegen aus der Wählerliste gestrichen werden
müssen.
Hinweis:
Die bisher erschienenen Newsletter finden Sie auf unserer
Website im Newsletterarchiv: http://www.comramo.de/newsletterarchiv.html.
(Seit
Juni 2010 erscheint unser Newsletter für alle Anwenderinnen und
Anwender von MEWIS NT monatlich.)
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Sie werden betreut von Hans
Wustrau |

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Informieren Sie sich bei uns über
Kirchenmitglieder - Verwaltung online: MEWIS NT |
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Wie aktuell sind meine
Daten? Der zeitliche Bereich, den Sie bei
der Auswertung der neuzugezogenen Gemeindeglieder vorgeben, hängt
natürlich von der Aktualität Ihrer Daten ab. Den Stand können
Sie sich anzeigen lassen:
Sie wählen aus dem Menü
"Systemdienste", dort den Button "Datenlieferungen". Hier gibt es
mehrere Vorgabemöglichkeiten. Vorschlag: Sie setzen den Namen der Kommune
ein (Auswahl aus dem Listenfeld), dann den des Datenlieferanten.
Über den Button "Suchen" starten Sie die Anzeige, die
Datenlieferungen werden im unteren Bereich aufgelistet. Die Aktualität
Ihrer Daten ersehen Sie aus dem "Datum bis".
Neuzugezogene
Gemeindeglieder Für die Auswertung der
neuzugezogenen Gemeindeglieder verweise ich auf den Newsletter vom April 2011.
Sie finden diesen auch im Newsletterarchiv: http://www.comramo.de/newsletterarchiv.html.
Ergänzen müssen Sie die dort beschriebene Auswertung im
Zusammenhang mit der Wahl noch um eine Alterseinschränkung. Dazu setzen
Sie das Geburtsdatum in der Erweiterten Suche auf die Bedeutung
"zwischen". In das linke Datumsfeld tragen Sie "18.03.1996" ein,
in das rechte Datumsfeld einen Wert, der sehr weit zurück liegt
"01.01.1850". Damit filtern Sie die wahlberechtigten Gemeindeglieder heraus.
Verstorbene Gemeindeglieder
Die verstorbenen Gemeindeglieder sollten Sie
ebenfalls auswerten. Die Karten dann auch vor dem Verteilen oder Versenden
aussortieren und diese Gemeindeglieder von der Wählerliste streichen.
Sie wechseln in die Erweiterte Suche, dort geben Sie über das
Sterbedatum den zeitlichen Bereich vor. Vergessen Sie bitte nicht, das
Inaktivitätsmerkmal auf den Eintrag "inaktiv" zu setzen.
"Abgänge"
Die Wahlbenachrichtigungskarten für verstorbene
Gemeindeglieder sollten Sie auf alle Fälle noch vor dem Versand
aussortieren. Für die Angehörigen wäre es wohl schwer
nachvollziehbar, wenn evtl. auch nach einer kirchlichen Bestattung Post von der
Kirchengemeinde käme.
Aber auch sonstige "Abgänge"
könnten Sie noch auswerten. Das geschieht über die
Änderungsarten. Wobei die Austritte aus der Kirche hier leider aus den
kommunalen Änderungen in MEWIS NT nicht auswertbar sind.
Sie
setzen in der Registerkarte "Personaldaten" der Erweiterten Suche das
Inaktivitätsmerkmal auf den Eintrag "inaktiv". Damit diese
Bedingung auch berücksichtigt wird, markieren Sie das Optionskästchen
"Kombisuche".
In der Registerkarte "Änderungsarten"
schlage ich folgende Einträge vor: "
- Änderung der Konfession
(inaktiv)
- Allgemeine Berichtigung
(inaktiv)
- Im Bestandsabgleich /
Verfahrenswechsel nicht mehr geliefert
- Physisch löschen
- Wegzug (und evtl. Umzug -
inaktiv)
Anschließend geben Sie
auch hier einen zeitlichen Rahmen vor (abhängig von der kommunalen
Lieferung). Wichtig ist hier, dass Sie über den Merker
"Kombisuche" den Status "inaktiv" von der ersten Seite unbedingt
mit berücksichtigen lassen.
Könnte man diese
Arbeiten nicht auch durch das Programm erledigen lassen? Bestimmt stellen
Sie jetzt diese Frage.
Leider nicht. Bei der Übernahme in die
Stimmbezirke und beim Abschließen der Wahl- und Stimmbezirke bekommen die
wahlberechtigten Gemeindeglieder eine für diese Wahl feststehende Laufende
Nummer. Diese wird in der Wählerliste und auf der
Wahlbenachrichtigungskarte ausgewiesen - und muss natürlich
übereinstimmen!
Deshalb kann nach Änderungen in der
Kirchengemeinde (neue Gemeindeglieder usw.) keine Neuübernahme der
Gemeindeglieder erfolgen, weil sich sonst diese Nummern ändern
würden. Dann wären die Wahlbenachrichtigungskarten Makulatur und
müssten mit den Listen neu erstellt werden.
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- 12401 - 0 · Fax: 0511 - 12401 - 199 Email:
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