COMRAMO IT Holding AG

MEWIS NT Newsletter Dezember 2011

  

Newsletter Dezember 2011

Sehr geehrte MEWIS-NT-Kundin, sehr geehrter MEWIS-NT-Kunde,
liebe Anwenderin, lieber Anwender von MEWIS NT,

das MEWIS NT- Team wünscht Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen im kommenden Jahr. Der heutige Newsletter beschäftigt sich mit den Aufgaben, die Sie in der nächsten Zeit bis zur Kirchenvorstands- / Gemeindekirchenratswahl erledigen müssen.

Fragen zu diesem Newsletter und natürlich auch andere beantworten wir Ihnen gern:
meldewesen@comramo.de oder 0511/12401 - 360.

Ihre
COMRAMO KID GmbH
Hans Wustrau


COMRAMO in Hannover


Aktueller Stand der Wahl 2012

Sofern die Wahlbenachrichtigungskarten bei der COMRAMO gedruckt werden, haben wir folgenden aktuellen Stand: Die Dateien sind inzwischen (bis auf ganz wenige Ausnahmen) hier bei uns angekommen und werden seit dem 14. November aufbereitet und verarbeitet. Bis zum Jahresende werden die Listen und Karten bei Ihnen sein. Das ist auch nötig, denn der Beginn der Auslegung der Wählerliste ist am 08. Januar 2012 (Ende der Auslegung ist am 22. Januar). An diesem Sonntag (08. Januar) erfolgt die erste Abkündigung der Wahl mit der Aufforderung, in die Wählerliste Einsicht zu nehmen und Wahlvorschläge einzureichen.

Die Kirchenvorstände prüfen die Vollständigkeit der Liste und der Karten. In den Wählerlisten und auf den Wahlbenachrichtigungskarten haben die meisten Kirchengemeinden einen Stand vom Oktober (kommunale Änderungen gemeldet im November). Genaueres kann Ihnen das Kirchenkreis-, bzw. Verwaltungsamt sagen. Das bedeutet: alle im Oktober neu zugezogenen Gemeindeglieder sind in der Liste enthalten und für diese ist auch eine Karte gedruckt worden. Wahlberechtigt (aktiv) sind alle Gemeindeglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.

Die Wählerliste wird am 17. März 2012 endgültig geschlossen. Für Sie bedeutet dies bis zum Schließen der Wählerliste, dass die Veränderungen bis dahin ausgewertet, neue Gemeindeglieder in der Wählerliste handschriftlich nachgetragen, Wahlbenachrichtigungskarten geschrieben, verstorbene und verzogene Gemeindeglieder dagegen aus der Wählerliste gestrichen werden müssen.


Hinweis:

Die bisher erschienenen Newsletter finden Sie auf unserer Website im Newsletterarchiv:
http://www.comramo.de/newsletterarchiv.html.

(Seit Juni 2010 erscheint unser Newsletter
für alle Anwenderinnen und Anwender von MEWIS NT monatlich.)



Sie werden betreut von
Hans Wustrau








Informieren Sie sich bei uns über Kirchenmitglieder - Verwaltung online:
MEWIS NT


Wie aktuell sind meine Daten?

Der zeitliche Bereich, den Sie bei der Auswertung der neuzugezogenen Gemeindeglieder vorgeben, hängt natürlich von der Aktualität Ihrer Daten ab. Den Stand können Sie sich anzeigen lassen:

Sie wählen aus dem Menü "Systemdienste", dort den Button "Datenlieferungen". Hier gibt es mehrere Vorgabemöglichkeiten. Vorschlag: Sie setzen den Namen der Kommune ein (Auswahl aus dem Listenfeld), dann den des Datenlieferanten. Über den Button "Suchen" starten Sie die Anzeige, die Datenlieferungen werden im unteren Bereich aufgelistet. Die Aktualität Ihrer Daten ersehen Sie aus dem "Datum bis".

Datenlieferung Historie

Neuzugezogene Gemeindeglieder

Für die Auswertung der neuzugezogenen Gemeindeglieder verweise ich auf den Newsletter vom April 2011. Sie finden diesen auch im Newsletterarchiv:
http://www.comramo.de/newsletterarchiv.html.

Ergänzen müssen Sie die dort beschriebene Auswertung im Zusammenhang mit der Wahl noch um eine Alterseinschränkung. Dazu setzen Sie das Geburtsdatum in der Erweiterten Suche auf die Bedeutung "zwischen". In das linke Datumsfeld tragen Sie "18.03.1996" ein, in das rechte Datumsfeld einen Wert, der sehr weit zurück liegt "01.01.1850". Damit filtern Sie die wahlberechtigten Gemeindeglieder heraus.

Geburtsdatum

Verstorbene Gemeindeglieder

Die verstorbenen Gemeindeglieder sollten Sie ebenfalls auswerten. Die Karten dann auch vor dem Verteilen oder Versenden aussortieren und diese Gemeindeglieder von der Wählerliste streichen.

Sie wechseln in die Erweiterte Suche, dort geben Sie über das Sterbedatum den zeitlichen Bereich vor. Vergessen Sie bitte nicht, das Inaktivitätsmerkmal auf den Eintrag "inaktiv" zu setzen.

Sterbedatum

"Abgänge"

Die Wahlbenachrichtigungskarten für verstorbene Gemeindeglieder sollten Sie auf alle Fälle noch vor dem Versand aussortieren. Für die Angehörigen wäre es wohl schwer nachvollziehbar, wenn evtl. auch nach einer kirchlichen Bestattung Post von der Kirchengemeinde käme.

Aber auch sonstige "Abgänge" könnten Sie noch auswerten. Das geschieht über die Änderungsarten. Wobei die Austritte aus der Kirche hier leider aus den kommunalen Änderungen in MEWIS NT nicht auswertbar sind.

Sie setzen in der Registerkarte "Personaldaten" der Erweiterten Suche das Inaktivitätsmerkmal auf den Eintrag "inaktiv". Damit diese Bedingung auch berücksichtigt wird, markieren Sie das Optionskästchen "Kombisuche".

In der Registerkarte "Änderungsarten" schlage ich folgende Einträge vor: "
  • Änderung der Konfession (inaktiv)
  • Allgemeine Berichtigung (inaktiv)
  • Im Bestandsabgleich / Verfahrenswechsel nicht mehr geliefert
  • Physisch löschen
  • Wegzug (und evtl. Umzug - inaktiv)

Anschließend geben Sie auch hier einen zeitlichen Rahmen vor (abhängig von der kommunalen Lieferung). Wichtig ist hier, dass Sie über den Merker "Kombisuche" den Status "inaktiv" von der ersten Seite unbedingt mit berücksichtigen lassen.

Kombisuche

Könnte man diese Arbeiten nicht auch durch das Programm erledigen lassen? Bestimmt stellen Sie jetzt diese Frage.

Leider nicht. Bei der Übernahme in die Stimmbezirke und beim Abschließen der Wahl- und Stimmbezirke bekommen die wahlberechtigten Gemeindeglieder eine für diese Wahl feststehende Laufende Nummer. Diese wird in der Wählerliste und auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgewiesen - und muss natürlich übereinstimmen!

Deshalb kann nach Änderungen in der Kirchengemeinde (neue Gemeindeglieder usw.) keine Neuübernahme der Gemeindeglieder erfolgen, weil sich sonst diese Nummern ändern würden. Dann wären die Wahlbenachrichtigungskarten Makulatur und müssten mit den Listen neu erstellt werden.


Feedback

Uns interessieren Ihre Meinung zum Newsletter und Ihre Anregungen für die Arbeit der COMRAMO . Schreiben Sie an: info@comramo.de.

Impressum

COMRAMO KID GmbH
Bischofsholer Damm 89 · 30173 Hannover
Tel.: 0511 - 12401 - 0 · Fax: 0511 - 12401 - 199
Email: info@comramo.de · www.COMRAMO.de

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