Nach den gesetzlichen Vorgaben der GDPdU sind Firmen dazu verpflichtet steuerprüfungsrelevante Unterlagen für das Finanzamt jederzeit in elektronischer Form zu Prüfung bereitzuhalten. Diese während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren maschinell erstellten Ergebnisse beinhalten nicht nur die reinen Abrechnungsergebnisse, sondern auch die nach § 147 Abs. 2AO definierten sonstigen Unterlagen, soweit sie zur Besteuerung von Bedeutung sind. Hierzu gehören u.a. auch die aus KIDICAP® erzeugten Listen wie z.B. die Lohnkosten.
Die COMRAMO KID GmbH stellt Ihnen nun eine Archivierungslösung vor, die den gesamten KIDICAP®-Output umfasst.