COMRAMO IT Holding AG

Allg. Geschäftsbedingungen

  

1. Geltungsbereich



1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen der COMRAMO IT Holding AG und ihren Tochterunternehmen einerseits (nachstehend: COMRAMO) und ihren Kunden andererseits geschlossen werden, auch wenn diese Geschäftsbedingungen im Einzelfall nicht vorgelegt werden.



1.2

Die COMRAMO stellt auf Anfrage jederzeit eine gedruckte Version dieser Geschäftsbedingungen kostenfrei zur Verfügung.



2. Besondere Bedingungen

Soweit für Leistungen auch Besondere Bedingungen gelten, gehen diese bei Abweichungen dem Allgemeinen Teil vor.



3. Änderungen der Geschäftsbedingungen

COMRAMO kann sowohl den Allgemeinen Teil der Geschäftsbedingungen als auch die Besonderen Bedingungen ändern.


Der Kunde kann im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen bereits bestehende und von den Änderungen betroffene Dauerschuldverhältnisse innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Änderung zu deren Inkrafttreten kündigen.


Kündigt der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist, so gilt die geänderte Fassung als genehmigt. COMRAMO wird den Kunden auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderungen nochmals gesondert hinweisen.



4. Weitergabe von Leistungen an Dritte



4.1
Soweit nicht entweder ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder sich aus der Zweckbestimmung einer Lieferung oder Leistung im Einzelfall etwas anderes ergibt, dürfen Lieferungen und Leistungen der COMRAMO vom Kunden nur für eigene Zwecke in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfen Lieferungen und Leistungen der COMRAMO nicht für Dritte gewerblich oder beruflich genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.



4.2
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 enthaltenen Verpflichtungen entsteht ein Anspruch gegen den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Steht der COMRAMO aus dem gleichen Sachverhalt ein Schadensersatzanspruch zu, ist die vereinbarte Vertragsstrafe als Mindestbetrag zu verstehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.



4.3
Bei einem schwer wiegenden Verstoß gegen die Regelung aus Ziffer 4.1 ist COMRAMO darüber hinaus berechtigt, ihre Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern.



5. Auftragsdurchführung



5.1
Die COMRAMO erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten fachlichen und technischen Anforderungen und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Die COMRAMO ist berechtigt, Leistungen auch durch andere Unternehmen erbringen zu lassen.



5.2
Soweit für einzelne Leistungen besondere Voraussetzungen zu beachten sind, wird der Kunde hierauf hingewiesen. Die jeweils gültigen Unterlagen und Informationen werden dem Kunden zur Verfügung gestellt. Aus einer Nichtbeachtung können keine Ansprüche gegen COMRAMO geltend gemacht werden.

 

5.3
Die COMRAMO ist in begründeten Einzelfällen berechtigt, die Übernahme von Aufträgen von besonderen Auflagen abhängig zu machen.

 

5.4
Die COMRAMO hält nach Möglichkeit besondere Ausführungsanweisungen des Kunden ein. In diesem Fall regelt sich die Haftung nach Ziffer 15.7.



6. Gefahrtragung, Schutz vor Viren



6.1
Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur COMRAMO erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

 

6.2
Der Kunde überprüft alle Dateien, die zur COMRAMO übermittelt werden, vor dem Versenden auf Virenbefall. Der Kunde setzt stets die aktuelle Version einer anerkannten Antivirensoftware ein.



7. Berechnung von Leistungen



7.1
Die jeweils gültigen Preise der COMRAMO sowie Änderungen hiervon werden dem Kunden bekannt gemacht.

 

7.2
Lieferungen und Leistungen auf Grund einer Einzelbestellung erfolgen zu dem zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preis.

 

7.3
Die Höhe einer laufenden Vergütung bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis.

 

7.4
Eine Erhöhung einer laufenden oder einer nutzungsabhängigen Vergütung wird durch die COMRAMO mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden angekündigt.

 

7.5
Sind bei den Preisen bestimmte Leistungen nicht enthalten, so können diese mit der üblichen Vergütung berechnet werden. Dies gilt insbesondere für eine Auftragsdurchführung gemäß besonderer Ausführungsanweisungen nach Ziffer 5.4.

 

7.6
Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten zwischen der COMRAMO und dem Kunden erfolgt grundsätzlich auf Kosten des jeweiligen Versenders. Der Kunde trägt die Kosten für die Inanspruchnahme von Online-Leistungen.

 

Die COMRAMO kann nach vorheriger Ankündigung den Kunden an ihren Versand- und Übermittlungskosten beteiligen.

 

Bei einer Rücksendung im Rahmen von Mängelansprüchen werden die Kosten der Versendung durch COMRAMO übernommen.



8. Zahlungen, Einwände gegen die Rechnungsstellung


8.1
Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug (Ziffer 10).

 

8.2
Einwände gegen die Rechnungsstellung der COMRAMO sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die COMRAMO wird Kunden in der Rechnung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.



9. Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen Forderungen der COMRAMO für erbrachte Leistungen mit Gegenforderungen jeglicher Art, insbesondere Schadensersatz- oder Mängelansprüchen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt oder um Forderungen, die zwar bestritten, aber vor Gericht entscheidungsreif sind.



10. Zahlungsverzug



10.1
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die COMRAMO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles von 15 Tagen (Ziffer 8.1) an, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten.

 

10.2
Darüber hinaus ist die COMRAMO im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, ihre Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen zu verweigern oder nur noch gegen Vorauskasse bzw. Sicherheitsleistung zu erbringen.

 

10.3
Ist der Kunde mit mehr als einer Zahlung im Verzug, hat die COMRAMO ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen.



11. Abtretung von Ansprüchen

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Rechtsverhältnissen mit der COMRAMO an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam.



12. Eigentumsrechte der COMRAMO


12.1
Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dergleichen) im uneingeschränkten Eigentum der COMRAMO. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.

 

12.2
Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum der COMRAMO stehenden Gegenständen hergestellt werden, sind Eigentum der COMRAMO und werden vom Kunden bis zum Ende seiner Nutzungsberechtigung für die COMRAMO aufbewahrt und sodann an sie herausgegeben.

 

12.3
Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum der COMRAMO stehende Gegenstände, z.B. durch Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und COMRAMO unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.



13. Urheberrechte und sonstige Rechte


13.1
Alle Rechte der COMRAMO an Programmen, Auswertungen, Beschreibungen, Formularen, Lehrmaterialien, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werken sowie an ihrem Know-how bleiben vorbehalten.

 

13.2
Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der COMRAMO zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können.

 

13.3
Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen und sonstige Verwertungen sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen der Besonderen Bedingungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.

 

13.4
Verstößt der Kunde gegen die in Ziffern 13.1 bis 13.3 genannten Regelungen, ist die COMRAMO berechtigt, den Kunden insoweit von der weiteren Nutzung der betreffenden Leistungen auszuschließen, insbesondere den Zugriff hierauf zu sperren und überlassene Datenträger zurückzufordern. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

13.5
Vorstehende Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zur COMRAMO.



14. Datenschutz


14.1
Die COMRAMO verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Die COMRAMO gewährleistet die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufträge gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und wird diese dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

 

14.2
Werden personenbezogene Daten durch COMRAMO im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Die COMRAMO verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden. Der Kunde beauftragt COMRAMO mit der Vornahme aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer rationellen Verarbeitung und zur Sicherung der Daten vor Verlust, Verfälschung oder unbefugtem Zugriff.

14.3


Sämtliche sonst vom Kunden durch COMRAMO erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.



15. Haftung


15.1
COMRAMO haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

15.2
Darüber hinaus haftet COMRAMO nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

15.3
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der COMRAMO auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMRAMO. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der COMRAMO zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

15.4
Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet COMRAMO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Kunden im Verzugsfall bleiben unberührt.

 

15.5
Haftungsausschlüsse oder –beschränkungen gelten nicht, soweit COMRAMO eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

 

15.6
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

15.7
Entsteht auf Grund einer gesonderten Anweisung gemäß Ziffer 5.4 ein Schaden, haftet die COMRAMO, sofern sie den Kunden auf die Gefahr eines möglichen Schadens hinweist, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.



16. Haftung für mittelbare Schäden

Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (Ziffer 15.5) haftet die COMRAMO nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.



17. Haftung für Datenverlust


17.1
Der Kunde ist außer in den Fällen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen COMRAMO und Kunde verpflichtet, für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen.

 

17.2
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.



18. Gerichtsstand; salvatorische Klausel


18.1
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

18.2
Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Januar 2008

Aktuelles

RSS-feed Twitter Facebook Xing Linarena digg bit.ly ask Mister Wong Social Bookmarks


*Alle Preise zzgl. ges. MwSt.

"Drucke diese Seite"
als Email senden

linie